CDU Gemeindeverband Hille

CDU Gemeindeverband Hille informiert zur neuen Datenschutzgrundverordnung

Rechtsanwalt Klaus Böchel, Datenschutzbeauftragter der CDU im Mühlenkreis, sprach zum Thema: „Einführung der DSGVO, was bedeutet sie für Gewerbe, Vereine, Ehrenämter und Institutionen?“  Klaus Böchel stellte an Hand einer Scheckliste den Datenschutz und den sicheren Umgang mit den personenbezogenen Daten vor.

Teilnehmer der Informationsveranstaltung zum Thema Datenschutz.

Der CDU Gemeindeverband Hille hatte zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in das Kurhaus von Behren in Hille-Rothenuffeln eingeladen.

Gemeindeverbandsvorsitzende Hanna Hartmann sagte in der Begrüßung, dass die Verordnung, die am 25.Mai in Kraft getreten sei, immer noch für Verwirrung und Unsicherheit unter den Bürgerinnen und Bürgern sorge. Zwar sollen mit der Verordnung die persönlichen Daten der EU Bürger geschützt werden, aber im Alltag stellt sie sich als bürokratisches Monster heraus.

Sie schafft Mehrarbeit und sorgt für Unsicherheit und Verwirrung. Mit dieser Veranstaltung möchte die Hiller CDU mehr Überblick und Durchblick bezüglich der DSGVO weitergeben, so die Vorsitzende.

Rechtsanwalt Klaus Böchel, Datenschutzbeauftragter der CDU im Mühlenkreis, sprach zum Thema: „Einführung der DSGVO, was bedeutet sie für Gewerbe, Vereine, Ehrenämter und Institutionen?“

Klaus Böchel stellte an Hand einer Scheckliste den Datenschutz und den sicheren Umgang mit den personenbezogenen Daten vor. Er machte deutlich, was jede/jeder, der mit personenbezogenen Daten umgeht, beachten sollte, denn mit der neuen Verordnung wurden auch hohe Strafen bei Nichtbeachtung eingeführt.

 Die Anwesenden konnte zu jeder Zeit Fragen stellen und in diesen Frage-Antwort-Gesprächen wurden viele zusätzliche Details geklärt. Ein wichtiger Hinweis zur Handhabung der DSGVO kam von einem Gast. Es handelt sich um ein Video der Rechtsanwaltskanzlei „Die Aufklärer“, (https://youtu.be/Q_P6Q3fkZB8)

Ein weiteres Thema war „Mein Recht am Bild“. Hier gelten die Rechtsgrundsätze des Kunsturhebergesetzes fort, so der Referent, d.h. bei einer Veranstaltung darauf hinweisen, das fotografiert oder gefilmt wird, die Betroffenen fragen, ob sie fotografiert werden möchten und das Foto veröffentlich werden darf. Das Presseprivileg für Print- und Online-Redaktionen bleibe im Wesentlichen unverändert.

Im Abschlussgespräch waren sich die Anwesenden einig: Die Rechtsprechung wird eine umfangreiche Regelung in den nächsten Jahren konkretisieren müssen, so dass der normale Bürger in die Lage versetzt wird, sie zu verstehen und richtig anzuwenden.